Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Asteria G GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 199695
EUID
DEF1103R.HRB199695
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36a IN 4461/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
02.01.2024 , 11:00 Uhr
Berichtstermin
14.02.2024 , 12:10 Uhr
Prüfungstermin
24.04.2024 , 12:05 Uhr
Anhörung
06.02.2025 , 12:30 Uhr
Anhörung
03.04.2025 , 12:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asteria G GmbH mit Sitz in Berlin ist am 02.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.0erm 2024 schriftlich anzumelden. Ein Berichts- und Gläubigerversammlungstermin ist für den 14.02.2024 angesetzt. Ein Prüfungstermin findet am 24.04.2024 statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 25.03.2025 ein Termin zur Anhörung des früheren Geschäftsführers, Herrn Gkotsis, zur Beantwortung von Fragen des Insolvenzverwalters und zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf den 03.04.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asteria G GmbH ist am 02.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2024 anzumelden. Der Bericht…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asteria G GmbH ist am 02.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2024 anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind am 14.02.2024 anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 24.04.2024 statt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15.01.2025 einen Termin zur Anhörung des früheren Geschäftsführers Herrn Gkotsis auf den 06.02.2025 bestimmt. Am 25.03.2025 wurde ein weiterer Termin zur Anhörung von Herrn Gkotsis auf den 03.04.2025 anberaumt. Die Verfahren 36a IN 4461/23 und 36a IN 6645/23 sind verbunden worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4461/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria G GmbH, Schönhauser Allee 143, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Kolodziejczyk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199695
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb
|
1. Da…
36a IN 4461/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria G GmbH, Schönhauser Allee 143, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Kolodziejczyk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199695
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.01.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.02.2024, 12:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 24.04.2024, 12:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36a IN 4461/23 und 36a IN 6645/23 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36a IN 4461/23 führt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4461/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria G GmbH, Schönhauser Allee 143, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Kolodziejczyk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199695
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Ch…
36a IN 4461/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria G GmbH, Schönhauser Allee 143, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Kolodziejczyk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199695
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.03.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des früheren Geschäftsführers der Schuldnerin Herr Gkotsis zur Beantwortung der vom Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 25.09.2024 gestellten Fragen und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
wird bestimmt auf
Donnerstag, 03.04.2025, 12:45 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Das persönliche Erscheinen der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerpartei wird angeordnet.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4461/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria G GmbH, Schönhauser Allee 143, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Kolodziejczyk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199695
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Ch…
36a IN 4461/23
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria G GmbH, Schönhauser Allee 143, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Kolodziejczyk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199695
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.01.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des früheren Geschäftsführers der Schuldnerin Herr Gkotsis hinsichtlich der Beantwortung der vom Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 25.09.2024 gestellten Fragen und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
wird bestimmt auf
Donnerstag, 06.02.2025, 12:30 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Das persönliche Erscheinen wird angeordnet.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.