Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Astra Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Erlenstegenstr. 113, 90491 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 34489
EUID
DED3310V.HRB34489
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 474/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bergfeld Alexander
Adresse
Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.03.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
20.09.2026
Einwendungsfrist Forderungsprüfung
01.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Elektromeisterfachbetrieb
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astra Elektrotechnik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Mihail Blanari vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Alexander Bergfeld bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 25.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 18.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die bis zum Ablauf dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Bekanntgabe erfolgte am 28.01.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astra Elektrotechnik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Nürnberg hat die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.03.2026 besteht. Im weiteren Verlauf wurde der Schl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astra Elektrotechnik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Nürnberg hat die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.03.2026 besteht. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ebenfalls im schriftlichen Verfahren durchgeführt, mit einer Frist zur Einlegung von Einwendungen bis zum 01.10.2026. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 383.675,95 EUR steht ein Betrag von ca. 30.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Zudem beabsichtigte das Gericht, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden, wobei Einwendungen bis zum 20.09.2026 vorgebracht werden konnten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 474/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld Al…
IN 474/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld Alexander, Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg, Gz.: AB/BB / 2022-139
1. Die Prüfung der bis 25.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 474/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld …
IN 474/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld Alexander, Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg, Gz.: AB/BB / 2022-139
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 474/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld …
IN 474/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld Alexander, Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg, Gz.: AB/BB / 2022-139
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.07.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 20.09.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 474/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld …
IN 474/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astra Elektrotechnik GmbH, Erlenstegenstraße 113, 90491 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Blanari Mihail
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld Alexander, Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg, Gz.: AB/BB / 2022-139
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 383.675,95 EUR steht ein Betrag von ca. 30.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
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