Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 111745
EUID
DEM1201.HRB111745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
906 IN 359/26 - 7 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2026 , 15:16 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.08.2026
Berichtstermin
15.10.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
15.10.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Hotelreinigung, Organisation von handwerklichen und kaufmännischen Tätigkeiten im Bereich der Gebäudebewirtschaftung, Hausmeisterdienste, Baum-, Gehölz, Hecken- und Gartenpflege, Raumausstattung und - gestaltung, Winterdienste, Gebäudebewachung und Schließdienste, Hilfsarbeiten bei Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ferner Wärme- und Kältetechnik, die durch Subunternehmer und Fachbetriebe geleistet werden
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Denislav Stoyanov, ist am 12.05.2026 um 15:16 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH ist am 12.05.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Rechtsa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH ist am 12.05.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Rechtsanwalt Henning Sämisch als Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 31.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 15.10.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Hannover angesetzt. In diesem Termin sollen die Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entscheiden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH ist am 01.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 12.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Henning Sämisch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH ist am 01.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 12.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Henning Sämisch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Henning Sämisch auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 31.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung samt Berichts- und Prüfungstermin ist für den 15.10.2026 anberaumt, in der unter anderem über die Bestätigung des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Zudem wurde den Schuldnerinnen und Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters innerhalb von zwei Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 359/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 um 15:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des V…
906 IN 359/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 um 15:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 359/26 - 7 -: Über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: …
906 IN 359/26 - 7 -: Über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 15.10.2026, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.08.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 359/26 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird v…
906 IN 359/26 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Gebäudemanagement GmbH, Körnerstraße 10 A, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Frankfurt am Main, HRB 111745), vertr. d.: Denislav Stoyanov, Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 24.08.2026
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