Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASZ HH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 152248
EUID
DEK1101.HRB152248
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 45/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Romeo Clearwater Davis
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.06.2024 , 10:25 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASZ HH GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat eine Gläubigerversammlung für den 06.06.2024 anberaumt. In dieser Versammlung soll über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Zustimmung zu einem vor dem Landgericht Hamburg geschlossenen Vergleich vom 10.04.2024, beschlossen werden. Zudem sind nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 15.05.2024 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin sind zu diesem Termin geladen. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den Rechtshandlungen als erteilt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 45/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152248 eingetragenen ASZ HH GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Kieler Straße 207, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romeo Clearwater Da…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 45/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152248 eingetragenen ASZ HH GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Kieler Straße 207, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romeo Clearwater Davis
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu dem vor dem Landgericht Hamburg (326 O 183/23) geschlossenen Vergleich vom 10.04.2024,
sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Donnerstag, 06.06.2024, 10:25 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 45/22
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2024
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