Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.T. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 777796
EUID
DEB8534.HRB777796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
23 IN 62/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.12.2024
Aufhebung Prüfungstermin
23.01.2026
Widerspruchsfrist
26.01.2026
Widerspruchsfrist
23.02.2026
Schlusstermin
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung der folgenden Tätigkeiten: Tiefbauarbeiten, Erdarbeiten, Verlegen von Rohren und Kabel, Spleisen, Einblasen, Arbeiten im Bereich Elektrotechnik, Arbeiten im Bereich Datentechnik, Durchführung von Renovierungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.T. GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Termin zur Prüfung des 26.01.2026 ist aufgehoben. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis) erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis einschließlich 10.08.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 472.382,06 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 122.318,57 € gegenübersteht. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.T. GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Tübingen hat als Insolvenzgericht verschiedene Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erlassen. Im Oktober 2024 wurde die Prüfung der Tabellenblattnummer 27 im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widers…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.T. GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Tübingen hat als Insolvenzgericht verschiedene Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erlassen. Im Oktober 2024 wurde die Prüfung der Tabellenblattnummer 27 im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 12.12.2024 bestand. Im Dezember 2025 erfolgte die Anordnung zur Prüfung der Tabellenblattnummern 28 und 29 mit einer Widerspruchsfrist bis zum 26.01.2026. Im Januar 2026 wurde dieser Termin aufgehoben, und die Frist für Widersprüche gegen diese Forderungen endete am 23.02.2026. Im Mai 2026 hat das Gericht den Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen Forderungsanmeldungen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis endete am 10.08.2026. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Es sind Forderungen in Höhe von 472.382,06 EUR festgestellt worden, denen ein Massebestand von 122.318,57 EUR gegenübersteht. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Der Termin im schriftlichen Verfahren zur Prüfung d…
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Der Termin im schriftlichen Verfahren zur Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 und 29 vom 26.01.2026 wird aufgehoben.
2. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 und 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlic…
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 und 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 03.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO…
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 472.382,06 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 122.318,57 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung hinsichtlich der Zustimmung zur Schlussverteilung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 472.382…
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 472.382,06 EUR steht ein Betrag von 122.318,57 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Ins…
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 132.514,29 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 08.05.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.10.2024 nachträglich angemel…
23 IN 62/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.T. GmbH, Tübinger Straße 33, 72135 Dettenhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Klara Apostoloski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777796
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.12.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 31.10.2024
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