Ausführung von Ingenieurleistungen für das Bauwesen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der at-plan INGENIEURE GMBH ist am 01.07.2025 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 07.05.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.08.2025 anzumelden. Als Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 25.09.2025 bestimmt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren für den 05.05.2026 anberaumt, um einen Vergleich mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Thomas Altmann zu genehmigen. Dieser verpflichtet sich zur Zahlung von 70.000,00 Euro an die Insolvenzmasse, wogegen die Insolvenzmasse bis zum 01.01.2028 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Ein weiterer Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist für den 23.04.2026 im schriftlichen Verfahren bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren …
11 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 23.04.2026.
Tagesordnung:
Tagesordnung eingeben
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren …
11 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 05.05.2026.
Tagesordnung:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, wird die Erlaubnis erteilt, einen Vergleich mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Thomas Altmann, in folgender Gestalt zu schließen:
1. Herr Thomas Altmann verpflichtet sich durch notarielles Schuldanerkenntnis, an die Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von 70.000,00 Euro zur Abgeltung sämtlicher Haftungsansprüche in diesem Insolvenzverfahren zu zahlen.
2. Der Zahlungsanspruch wird durch eine im Grundbuch an zweiter Rangstelle einzutragende Grundschuld über 70.000,00 Euro am Objekt Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen abgesichert.
3. Im Gegenzug verpflichtet sich die Insolvenzmasse von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 01.01.2028 Abstand zu nehmen. Mit der Zahlung des Betrages von 70.000,00 Euro sind sämtliche Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn Thomas Altmann abgegolten. eingeben
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 33/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragste…
11 IN 33/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 33/25 : Über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian…
11 IN 33/25 : Über das Vermögen des at-plan INGENIEURE GMBH, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen (AG Walsrode, HRB 5196), vertr. d.: Thomas Atlmann, Bahnhofstraße 59, 29693 Hodenhagen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;
> Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.09.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.07.2025
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