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Insolvenzprofil
ATAK Baumanagement GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 94357
EUID
DEM1103.HRB94357
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1012/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Hoch- und Tiefbau, Arbeiten an der Außenfassade inklusive Putzarbeiten, schlüsselfertig bauen, Estricharbeiten, Trockenbau, Fliesenarbeiten, Gebäudereinigung sowie der An- und Verkauf von Grundbesitz und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, Internationale Vermittlung von Grundstücken und Fahrzeugen aller Art, Export und Import von Fahrzeugen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH ist eröffnet. Der vormalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess ist aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO von Amts wegen entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mirko Lehnert ernannt. Das Verfahren befindet sich in einer laufenden Phase, da der neue Verwalter seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen hat. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag bis zum 27.07.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH ist eröffnet. Der vormalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess ist aus wichtigem Grund entlassen und durch Rechtsanwalt Mirko Lehnert ersetzt worden. Die Vergütung des vormaligen Verwalters wurde festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH ist eröffnet. Der vormalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess ist aus wichtigem Grund entlassen und durch Rechtsanwalt Mirko Lehnert ersetzt worden. Die Vergütung des vormaligen Verwalters wurde festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 277.238,81 EUR ermittelt wurde. Das Verteilungsvernis ist niedergelegt worden; für die Schlussverteilung stehen ca. 123.585,06 EUR zur Verfügung, wobei Forderungen in Höhe von 312.456,51 EUR zu berücksichtigen sind. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Ein Schlusstermin sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 16.10.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1012/18 .In dem Insolvenzverfahren der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wird Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8700 857-0, Fax: 069/8700 …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1012/18 .In dem Insolvenzverfahren der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wird Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8700 857-0, Fax: 069/8700 857-99 aus wichtigem Grund gem. § 59 InsO von Amts wegen aus seinem Amt als Insolvenzverwalter entlassen.
Zum neuen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Tel.: 06151-396820; Fax: 06151-3968220; E-Mail: darmstadt@schiebe.de
ernannt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), hat der vormalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess die Festsetzung seiner Vergütu…
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), hat der vormalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 27.07.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des vormaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Jess festgesetzt …
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des vormaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Jess festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 40 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
X EUR abzüglich zuviel der Masse
entnommener Rechtsanwaltsgebühren netto
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen und an den vormaligen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess auszuzahlen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 277.238,81 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Die beantragte Erhöhung der Regelvergütung um 50 % konnte in Höhe von 40 % bewilligt werden (für die Ermittlung und Durchsetzung der umfangreichen Anfechtungsansprüche sowie für die mangelnde Mitwirkung des Geschäftsführers). Auf die Verfahrensberichte, den Abschlussbericht des vormaligen Insolvenzverwalters sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag wird im Einzelnen verwiesen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolve…
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 312.456,51 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 123.585,06 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 23.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse a…
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 16.10.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV…
9 IN 1012/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATAK Baumanagement GMBH, Am Ohlenberg 35-39, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 94357), vertr. d.: Ahmet Talan, Bahnhofstraße 40, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 268.366,60 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Der Insolvenzverwalter nimmt aufgrund der Tatsache, dass er mit Entlassung des vormaligen Verwalters am 23.09.2025 bestellt wurde, einen Abschlag in Höhe von 70 % vor, so dass 30 % der Regelvergütung als Nettovergütung verbleiben.
Die geltend gemachte Vergütung war antragsgemäß zu bewilligen; weitere Abschläge waren nicht vorzunehmen.
Auf die Verfahrensberichte sowie die Begründung im Vergütungsantrag wird im Einzelnen Bezug genommen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.08.2026
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