Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Atak Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Billstraße 180, 20539 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 176115
EUID
DEK1101.HRB176115
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 90/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennie Best
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
09.10.2025 , 12:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.12.2025
Einsichtnahme Unterlagen
15.12.2025
Prüfungstermin
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Kurierdienste und Transporte bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, WDVS-Arbeiten, Container-, Logistik-, Gerüstbau-, Trockenbau-, Maler-, Rohbau-, Estrich-, Putz-, Abbruch-, Tiefbau -, Maurer-, Beton- und Fliesenarbeiten sowie der Handel mit Baumaschinen aller Art. Ferner der Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäude und Baureinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atak Logistik GmbH ist am 09.10.2025 um 12:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 13.03.2025 durch eine Gläubigerin gestellt. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 05.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.12.2025 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg niedergelegt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 0fmt.01.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 90/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176115 eingetragenen Atak Logistik GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Billstraße 180, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artürs Iricjans,
Geschäftszweig: Gegensta…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 90/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176115 eingetragenen Atak Logistik GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Billstraße 180, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artürs Iricjans,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Kurierdienste und Transporte bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, WDVS-Arbeiten, Container-, Logistik-, Gerüstbau-, Trockenbau-, Maler-, Rohbau-, Estrich-, Putz-, Abbruch-, Tiefbau -, Maurer-, Beton- und Fliesenarbeiten sowie der Handel mit Baumaschinen aller Art. Ferner der Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäude und Baureinigung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.10.2025, um 12:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 90/25
Amtsgericht Hamburg, 09.10.2025
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