Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flynautica GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 193455
EUID
DEK1101.HRB193455
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 252/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.10.2025 , 16:18 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flynautica GmbH, Flughafenstraße 52 a, 22335 Hamburg, sind am 08.10.2025 um 16:18 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Marc-André Borchert ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 252/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 193455 eingetragenen Flynautica GmbH, Flughafenstraße 52 a, Airport Center (Haus C), 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 252/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 193455 eingetragenen Flynautica GmbH, Flughafenstraße 52 a, Airport Center (Haus C), 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Koester-Riecken,
Geschäftszweig: internationales u. nationales Speditionsgeschäft im See-, Luft- u. Landverkehr, Logistik- u. Beratungsdienstl., mit Ausnahme erlaubnispfl. Beratung sowie Vertretung v. internationales Carriern u.a.
ist am 08.10.2025, um 16:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 252/25
Amtsgericht Hamburg, 08.10.2025
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