Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Atasorkun, Tanju
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 103414
EUID
DED2601V.HRA103414
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 548/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Daniel Barth
Adresse
Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
25.02.2026
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
25.03.2026
Stellungnahmefrist Vergütung
05.09.2026
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
05.09.2026
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
01.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Tanju Atasorkun ist anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der RoKost Natura e.K. mit Sitz in Neufahrn b. Freising. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Landshut. Im aktuellen Verfahrensschritt erfolgt die Prüfung der bis zum 25.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 25.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Atasorkun Tanju ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der RoKost Natura e.K., die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 103414 eingetragen ist. Im Verfahren sind mehrere Phasen der Forderungsprüfung durchlaufe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Atasorkun Tanju ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der RoKost Natura e.K., die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 103414 eingetragen ist. Im Verfahren sind mehrere Phasen der Forderungsprüfung durchlaufen worden. Zunächst wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen, die bis zum 25.02.2026 nachträglich angemeldet wurden (Tabellenblattnummern 6-8), im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widersprüchen gegen diese Forderungen endete am 25.03.2026. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und machte Zuschläge in Höhe von 20 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus geltend. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.09.2026 gegeben. Parallel dazu wurden weitere gewöhnliche Insolvenzforderungen, die bis zum 04.08.2026 nachträglich angemeldet wurden (Tabellenblattnummern 9 und 10), ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft. Für diese späteren Anmeldungen endete die Widerspruchsfrist ebenfalls am 05.09.2026. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden bzw. wurden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Atasorkun Tanju, Inhaber der RoKost Natura e.K., wird beim Amtsgericht Landshut geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Daniel Barth, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei Zuschläge in Höhe von 20 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus geltend gem…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Atasorkun Tanju, Inhaber der RoKost Natura e.K., wird beim Amtsgericht Landshut geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Daniel Barth, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei Zuschläge in Höhe von 20 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus geltend gemacht wurden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 05.09.2026 Stellung zu nehmen. Am 05.10.2026 wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Prüfung der bis 04.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 102.140,84 EUR steht ein Betrag von 39.855,92 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten sowie der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis einschließlich 01.12.2026 Gelegenheit, Einwendungen und Anträge schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
N 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 25.02.2026 nachträglich …
N 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 25.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzver…
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 20 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätesten 05.09.2026 gegeben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 04.08.2026 nachträglich…
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 04.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9, 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen…
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Barth, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.07.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren die erhöhte Informationsbeschaffung zu berücksichtigen:
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von…
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 102.140,84 EUR steht ein Betrag von 39.855,92 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § …
IN 548/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 102.140,84 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 39.855,92 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.10.2026
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