Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
An den Bäckerwiesen 2, 17489 Greifswald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRB 4081
EUID
DEN1209V.HRB4081
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
91 IN 97/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
02.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Autohauses mit angegliedertem kompletten Werkstattservice, Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und Handel mit Fahrzeugzubehör und Ersatzteilen, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen und Hängern und Abschleppdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stralsund. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 241.396,47 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 8.324,62 Euro gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der durch Beschluss des Gerichts stattgegeben wurde. Die Vergütung erfolgt gemäß der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), wobei Besonderheiten der Geschäftsführung berücksichtigt wurden. Es erfolgte die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO zur Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Der Termin für die Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen war der 02.09.2026. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung, der zugestimmt wird. Die Einsicht des Schlussverzeichnisses und der Schlussrechnung ist auf der Geschäftsstelle möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 97/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH, An den Bäckerwiesen 2, 17489 Greifswald, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Hermann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4081
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwa…
91 IN 97/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH, An den Bäckerwiesen 2, 17489 Greifswald, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Hermann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4081
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung: xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer: xxx
Vergütung insgesamt: xxx
Auslagen: xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer: xxx
Auslagen insgesamt: xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen: xxx
Gründe:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.03.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von ... EUR beträgt die Vergütung gemäß § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) .... EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von .. %.
Nach § 3 Abs. 1 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Insbesondere die aktenersichtliche mangelnde Kooperation des Geschäftsführers und der Nichterreichbarkeit des weiteren Geschäftsführers führten zu erheblichem Mehraufwand bei der Bearbeitung des Verfahrens und Verwertung des Vermögens.
Hiervon war ein Abschlag von .. % vorzunehmen. Nach § 3 Abs. 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz aufgrund der vorläufigen Verwaltung gerechtfertigt.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt. Außerdem sind nachgewiesene Zustellauslagen hinzugefügt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 97/22
In dem Insolvenzverfahren d.
ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH, An den Bäckerwiesen 2, 17489 Greifswald, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Hermann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4081
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsicht…
91 IN 97/22
In dem Insolvenzverfahren d.
ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH, An den Bäckerwiesen 2, 17489 Greifswald, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Hermann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4081
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 02.09.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 241396,47 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 8324,62 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann die Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund,
Bielkenhagen 9,
18439 Stralsund,
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Entscheidung gilt auch 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Die jeweils frühere Zustellung ist maßgebend. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
|Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 97/22
In dem Insolvenzverfahren d.
ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH, An den Bäckerwiesen 2, 17489 Greifswald, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Hermann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4081
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 241396,47…
91 IN 97/22
In dem Insolvenzverfahren d.
ATC Klaus-Dieter Hermann GmbH, An den Bäckerwiesen 2, 17489 Greifswald, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Hermann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4081
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 241396,47 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 8324,62 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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