Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRA 5720
EUID
DER1901.HRA5720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 90/15
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Ralf Schwalbe
Rolle
Geschäftsführer der gesetzlichen Vertreterin ATELCO Immobilien Verwaltungs-GmbH
Adresse
Am Möhneufer 11, 59519 Möhnesee
Termine & Fristen
Schlusstermin
10.11.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Arnsberg hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.253.261,00 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 7.980,00 EUR zur Verfügung. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) ist auf Dienstag, den 10. November 2026, um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg bestimmt. Dieser dient der Erörterung der Schlussrechnung, der Anhörung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 90/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5720 eingetragenen ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlicher Vertreter, die ATELCO Immobilien Verwaltungs-GmbH, Dieselweg 6, 59519 Möhne…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 90/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5720 eingetragenen ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlicher Vertreter, die ATELCO Immobilien Verwaltungs-GmbH, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwalbe, Am Möhneufer 11, 59519 Möhnesee
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.11.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 90/15
Amtsgericht Arnsberg, 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 90/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5720 eingetragenen ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die ATELCO Immobilien Verwaltungs-GmbH,…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 90/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5720 eingetragenen ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die ATELCO Immobilien Verwaltungs-GmbH, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwalbe, Am Möhneufer 11, 59519 Möhnesee
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.253.261,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 7.980,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 90/15
Amtsgericht Arnsberg, 18.09.2026
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