Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATES UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 98315
EUID
DER1101.HRB98315
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 715/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Kölling
Adresse
Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2026 , 17:06 Uhr
Gläubigerantrag eingegangen
25.03.2026
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
31.07.2026 , 09:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Niederlegung Unterlagen
29.09.2026
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
27.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeistertätigkeiten, Handel, Wartung und Vertriebsdienstleistungen von Alu- und Metallüberdachungen und Leergutautomaten aller Art, Reinigung von Aufbauten, Kälteanlagen, Gewerbeflächen, Parkplätzen und Transportwagen aller Art, sowie Wartung derselben, Reinigung und Wartung von Maschinen und Automaten aller Art, die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, Durchführung von logistischen Dienstleistungen und Transporten, Einbau von genormten Baufertigteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 05.03.2026 um 17:06 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ATES UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98315 eingetragen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt bestellt. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATES UG (haftungsbeschränkt), Monheim am Rhein, ist am 31.07.2026 um 09:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 25.03.2026. Zuvor waren am 05.03.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt zum vorläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATES UG (haftungsbeschränkt), Monheim am Rhein, ist am 31.07.2026 um 09:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 25.03.2026. Zuvor waren am 05.03.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Tim Kölling als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 15.09.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.10.2026. Unterlagen werden ab dem 29.09.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 14/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98315 eingetragenen ATES UG (haftungsbeschränkt), Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Alaz,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 14/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98315 eingetragenen ATES UG (haftungsbeschränkt), Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Alaz,
ist am 05.03.2026, um 17:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 14/26
Amtsgericht Düsseldorf, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 715/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98315 eingetragenen ATES UG (haftungsbeschränkt), Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.07.2026, um 09:07 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 715/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98315 eingetragenen ATES UG (haftungsbeschränkt), Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.07.2026, um 09:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 715/26
Duisburg, 31.07.2026
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