Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Athera GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Heselstücken 7, 22453 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 161151
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB161151
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 221/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und Abstimmung
07.09.2026 , 10:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch den Betrieb von Einrichtungen der Altenpflege, den Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen und das Haben, Halten und die Verwaltung von Einrichtungen, die die Überlassung von Wohnraum und das Erbringen von Pflege- und Betreuungsleistungen zum Gegenstand haben.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Stationäre Pflege
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen sowie Versorgung pflegebedürftiger Menschen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athera GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151, wurde zunächst in Eigenverwaltung geführt. Am 02.03.2026 bestellte das Amtsgericht Hamburg Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert zum Sondersachwalter mit dem Aufgabenbereich der Prüfung der Forderung Rang 0, lfd. Nr.: 89. Aufgrund des Mandatsniederlegens des Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin am 10.03.2026 und der Erklärung der Schuldnerin am 11.03.2026, keine neuen Bevollmächtigten für die Eigenverwaltung zu benennen, wurde die Eigenverwaltung am 12.03.2026 aufgehoben. Als Grund wurde die Notwendigkeit der Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs im sensiblen Bereich des Pflegeheims sowie die Gewährleistung einer menschenwürdigen Betreuung der Bewohner genannt. Das Verfahren wird ab diesem Zeitpunkt als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zahlungsverpflichtete gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athera GmbH ist eröffnet. Zunächst war eine Eigenverwaltung angeordnet, die jedoch mit Beschluss vom 12.03.2026 aufgehoben wurde, da die Schuldnerin keine neue rechtskundige Beratung für die Eigenverwaltung sicherstellen konnte und der Geschäftsbetrieb gesichert werden musst…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athera GmbH ist eröffnet. Zunächst war eine Eigenverwaltung angeordnet, die jedoch mit Beschluss vom 12.03.2026 aufgehoben wurde, da die Schuldnerin keine neue rechtskundige Beratung für die Eigenverwaltung sicherstellen konnte und der Geschäftsbetrieb gesichert werden musste. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies bestellt worden. Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert zunächst zum Sondersachwalter und später zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um spezifische Aufgaben wie die Prüfung von Forderungen und die Wahrnehmung des Stimmrechts der General Home and Healthcare GmbH zu übernehmen. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung darüber ist für den 07.09.2026 anberaumt. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters (Dr. Tjark Thies) für die Zeit vom 08.09.2025 bis 30.11.2025 ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt
wird die Anordnung der Eigenverwaltun…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt
wird die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Gründe
Mit Schreiben vom 10.03.2026 teilte der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin mit, dass Sie das Mandat niederlegt.
Der Sachwalter teilte mit Schreiben vom 11.03.2026 mit, dass die Schuldnerin keine neuen Verfahrensbevollmächtigten mit der Leitung des lnsolvenzverfahrens in Eigenverwaltung betrauen möchte. Somit fehlt es an einer rechtskundigen Beratung der Schuldnerin, die einen rechtmäßigen Verfahrensgang unter besonderer Beachtung des Gläubigerschutzes sicherstellen könnte.
Eine kurzfristige Aufhebung der Eigenverwaltung ist notwendig, da der laufende Geschäftsbetrieb gesichert werden muss und die Schuldnerin mit dem Betrieb eines Pflegeheims auch in einem besonders sensiblen Geschäftsbereich tätig ist, insbesondere ist eine menschenwürdige Betreuung der Bewohner sicherzustellen und bei Bedarf ist zu gewährleisten, dass kurzfristige Bestellungen von Pflegeverbrauchsgütern möglich sind.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 221/25
Amtsgericht Hamburg, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt,
wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt,
wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg zum Sondersachwalter bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderung Rang 0, lfd. Nr.: 89. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Sachwalters.
67b IN 221/25
Amtsgericht Hamburg, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
Insolvenzverwalter: Rechtsanw…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 06.08.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 07.09.2026, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
67b IN 221/25
Amtsgericht Hamburg, 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
wird Rechtsanwalt Dr. Arno Do…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Wahrnehmung des Stimmrechts der General Home and Healthcare GmbH zur Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan in dem am 07.09.2026 anberaumten Termin.. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67b IN 221/25
Amtsgericht Hamburg, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch
vorl. Sachw.:
Rechtsanwalt Dr.…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 221/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161151 eingetragenen Athera GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch
vorl. Sachw.:
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen d. vorl. Sachw. wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der/Die vorläuf. Sachw. übte sein/ihr Amt vom 08.09.2025 bis 30.11.2025 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er/sie Anspruch auf Vergütung für seine/ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine/ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich d. vorl. SW. in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach EUR.
Davon stehen d. vorl.Sachwalter als Regelvergütung % in Höhe von EUR zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit d. vorl. Sachw. im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann d. vorl. Sachwalter/in nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 221/25
Amtsgericht Hamburg, 18.08.2026
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