Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Athion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Goebelstraße 50, 28865 Lilienthal
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 208834
EUID
DEP2716.HRB208834
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 71/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Vergütungsantrag
22.12.2025
Festsetzung Vergütung
27.01.2026
Zustimmung Schlussverteilung
30.03.2026
Bekanntmachung Schlussverteilung
23.04.2026
Schlusstermin
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, die Erstellung sowie die technische und IT-basierte Umsetzung von Konzepten zur Optimierung des Betriebs technischer Anlagen. Insbesondere beschäftigt sich die Gesellschaft mit der Überwachung und Steuerung von Energiesystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist bestellt. Am 22.12.2025 wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Am 27.01.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 23.04.2026 wurde bekanntgegeben, dass mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden soll; der verfügbare Massebestand beträgt 135.317,82 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 1.191.962,58 € zu berücksichtigen sind. Am 30.03.2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 15.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstr. 50, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 208834), vertr. d.: 1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), 2. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur S…
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstr. 50, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 208834), vertr. d.: 1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), 2. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstraße 50, 28865 Lilienthal, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 135.317,82 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Ins…
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstraße 50, 28865 Lilienthal, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 135.317,82 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.191.962,58 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 71/20.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstr. 50, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 208834), vertr. d.: 1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), 2. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Ins…
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstr. 50, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 208834), vertr. d.: 1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), 2. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Kappung auf 50 % der Feststellungskosten
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 223.344,69 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Zuschläge waren in Höhe von 40 % anzusetzen. Diese sind begründet durch die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten und den Aufwand zur Abrechnung eines Förderprojektes.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 173,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 62 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstr. 50, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 208834), vertr. d.: 1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), 2. ALLERSERV GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Der Schuldne…
11 IN 71/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Athion GmbH, Goebelstr. 50, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 208834), vertr. d.: 1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), 2. ALLERSERV GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.12.2025
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