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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Restschuldbefreiungsverfahren gegen den Schuldner Mesut Atilla ist im Gange. Der Schuldner hat einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Es wird mitgeteilt, dass die Wohlverhaltensperiode des Schuldners ohne vorzeitige Beendigung abgelaufen ist. Daher ist beabsichtigt, die Restschuldbefreiung zu erteilen. Gemäß § 300 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) werden alle Insolvenzgläubiger, der/die Schuldner/in und die Treuhänderin vor Erteilung der Restschuldbefreiung angehört. Das Gericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers oder des Treuhänders, wenn bestimmte Voraussetzungen nach den §§ 296, 297, 297a oder 298 InsO vorliegen. Den Beteiligten wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung gegeben. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist erfolgt die Erteilung der Restschuldbefreiung.
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