Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 27354
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Insolvenzprofil
Atlas Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kreuzstr. 107, 44532 Lünen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 27354
EUID
DER2402.HRB27354
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 55/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
06.03.2026 , 09:18 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten und Dienstleistungen in der Schwerindustrie, insbesondere Gerüstbau, Ofenabbruch und Ofenfeuerungsbau, sowie Sandstrahlarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Group GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354, wird hiermit bekanntgegeben. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Person ist der Geschäftsführer Herr Nikolaos Petalidis. Die Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Tanja Kreimer. Das Verfahren ist heute, am 06.03.2026, um 9:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dortmu…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dortmund
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 12,
44287 Dortmund
wird heute, am 06.03.2026, um 9:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
252 IN 55/18
Amtsgericht Dortmund, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dor…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 70.473,57 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 120 % des Regelsatzes festgesetzt. Die wesentlichen Tatbestände, die einen Zuschlag rechtfertigen liegen im obstruktiven Verhalten des Schuldner, die Geltendmachung im Rahmen der Geschäftsführerhaftung sowie die Dauer des Verfahrens in Zusammenhang mit der daraus resultierenden Mehrbelastung.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.08.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.
252 IN 55/18
Amtsgericht Dortmund, 14.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dor…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 268.324,99 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 48.298,93 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
252 IN 55/18
Amtsgericht Dortmund, 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dor…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 55/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27354 eingetragenen Atlas Group GmbH, Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Petalidis, Saarlandstraße 110, 44139 Dortmund
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.11.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 aus.
252 IN 55/18
Amtsgericht Dortmund, 14.10.2024
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