Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 729019
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Insolvenzprofil
ATLAS IoT Tech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 729019
EUID
DEB8535.HRB729019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
30 IN 694/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Blümle
Adresse
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe
Termine & Fristen
Forderungswiderspruchsfrist
23.09.2025
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
30.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
IKT-Dienstleistungen sowie der Kauf, der Verkauf und die Lizensierung von Hard- und Software im IKT-Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATLAS IoT Tech GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen; hierzu besteht eine Widerspruchsfrist bis zum 23.09.2025. Der Insolvenzverwalter Holger Blümle hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis vorgelegt, wobei Einwendungen gegen diese Dokumente bis einschließlich 30.12.2025 schriftlich einzureichen sind. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter hat die Vergütung und Auslagen beantragt, deren Festsetzung bereits erfolgt ist. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich der Forderungen gegen die SCS Süd GmbH (heutige Smart City Solutions Süd GmbH) aus dem Übertragungs- und Exklusivitätsvertrag vom 28. Februar / 24. März 2020 zu aufrechterhalten. Gleichzeitig ist eine Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Ce…
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
der Forderungen gegen die SCS Süd GmbH (heutige Smart City Solutions Süd GmbH) aus dem am 28. Februar / 24. März 2022 geschlossenen Übertragungs- und Exklusivitätsvertrag
aufrechterhalten. Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Holger Blümle beauftragt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Cecilienallee 54-55, 40474 Düss…
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Ce…
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.12.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 541.828,50 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 74.439,11 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Ce…
30 IN 694/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 157.944,13 EUR auszugehen.Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Übersteigt der im Insolvenzverfahren angefallene Aufwand den eines sog. Normalverfahrens, dann können gem. § 3 InsVV auf den Regelsatz Zuschläge berechnet werden. Die geltend gemachten Zuschläge sind der Höhe nach angemessen. Auf die ausführliche Begründung im Antrag wird insoweit verwiesen.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Übersteigt der im Insolvenzverfahren angefallene Aufwand den eines sog. Normalverfahrens, dann können gem. § 3 InsVV auf den Regelsatz Zuschläge berechnet werden. Die geltend gemachten Zuschläge sind der Höhe nach angemessen. Auf die ausführliche Begründung im Antrag wird insoweit verwiesen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagen waren pauschal in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 694/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Ce…
30 IN 694/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAS IoT Tech GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koning
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Ferber, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 541.828,50 EUR steht ein Betrag von 43.173,85 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 31.10.2025
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