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Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATM Leitungsbau GmbH & Co. KG die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt nach §§ 63, 64, 65 InsO. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Die Regelvergütung ist nach § 2 Abs. 1 InsVV auf Basis einer Berechnungsgrundlage von 378.881,32 € sowie nach § 63 Abs. 2 InsO auf Basis von 271.290,82 € festgesetzt worden, jeweils zuzüglich der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die vorläufige Verwaltervergütung wurde ein Zuschlag gemäß § 3 InsVV von 95 % festgesetzt. Weiterhin sind Zustellungsauslagen in Höhe von 2,80 € pro Zustellung gemäß den Entscheidungen des BGH festgesetzt worden. Die Festsetzung der Umsatzsteuer erfolgt nach § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.
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