Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) Ausüben des zulassungsfreien Gebäudereinigungshandwerks, Montage und Wartung von (genormten) Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Groß- und Einzelhandel mit Ware, insbesondere Garagentoren, Fenstern, Türen, Möbeln, Natursteinen, Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten, Jalousien, Mar-kisen, Rollläden; Facility Management und Hausmeisterservice (wie zum Beispiel: Gartenpflege, Winterdienst und Reinigung aller Art); Erstellung von Gutachten, Tätigkeit als Sachverständiger, Vermittlung von Aufträgen an andere Betriebe, Durchführung von Laboruntersuchungen, Spachtelarbeiten (ohne Betonsanierungsarbeiten), von vorbereitenden Tätigkeiten für Maler- oder Maurerbetriebe (ohne erlaubnispflichtige Tätigkeiten des Maler- und Lackierhandwerks), Tätigkeiten als Bodenleger, Tätigkeiten im Bereich Holz- und Bautenschutzgewerbe (z.B. Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), erlaubnisfreie Abbrucharbeiten (ohne Eingriff in die Statik), Durchführung von Baugrobreinigungen, allgemeine (innen und außen) Gebäudereinigung, Objektbetreuung und Eventservice (z.B. Organisation/Durchführung/Betreuung von Veranstaltungen, Herausgabe von Eintrittskarten); b) Sanierung, Renovierung, Modernisierung, Innenausbau, Roh-bau sowie die Errichtung schlüsselfertiger Bauten als Generalunternehmen. Etwaige erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß Anlage A der Handwerksordnung werden nicht durch die Gesellschaft selbst ausgeführt, sondern ausschließlich an fachlich qualifizierte Nachunternehmer vergeben, die über die entsprechenden Eintragungen in die Handwerksrolle verfügen; c) gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Ab-satz 1 Satz 1 GewO, und/oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Darlehensvermittler nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO).
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der ATM Service GmbH ist am 19.06.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zur Sicherung des Schuldnersvermögens vor nachteiligen Veränderungen wurden Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO getroffen. Dies umfasst die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind sowie das Verbot von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaus Gaede. Er ist ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen, insbesondere Guthaben bei der Stadtsparkasse München, in Besitz zu nehmen und auf ein Insolvenztreuhandkonto einzuziehen.
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