Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATR Innenausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sandkampstraße 120, 48432 Rheine
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 13292
EUID
DER2706.HRB13292
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 26/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.09.2024
Prüfungstermin
20.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Einbau von genormten Baufertigteilen, Kaufmann für Unterhaltungselektronik und elektrischen Geräten, Dienstleistungen rund um Sat, TV, Hifi, Video und PC, Gebäudereinigung, Kleintransporter, Baumateriallieferung, Trockenbau sowie Fliesenarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATR Innenausbau GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 78 IN 26/23 anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde Herr Rechtsanwalt Holger Zbick als Insolvenzverwalter entlassen und durch Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns ersetzt. Gegenwärtig werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.02.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige schriftliche Widersprüche gegen die Tabelle der zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle und zugehörigen Urkunden sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATR Innenausbau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292, wird vom Amtsgericht Münster bearbeitet. Im Laufe des Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick als Verwalter entlassen und durch Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns ersetzt …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATR Innenausbau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292, wird vom Amtsgericht Münster bearbeitet. Im Laufe des Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick als Verwalter entlassen und durch Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns ersetzt worden. Es finden nachträgliche Prüfungen von Forderungen im schriftlichen Verfahren statt. Zunächst waren die Forderungen der lfd. Nr. 12 bis 21 zum Prüfungsstichtag am 19.09.2024 zu prüfen. Später wurden weitere nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft, wobei der entsprechende Prüfungsstichtag auf den 20.02.2026 festgelegt wurde. Die jeweiligen Tabellen wurden zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292 eingetragenen ATR Innenausbau GmbH, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Im Sundern 88, 48431 Rhei…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292 eingetragenen ATR Innenausbau GmbH, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Im Sundern 88, 48431 Rheine
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 26/23
Amtsgericht Münster, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292 eingetragenen ATR Innenausbau GmbH, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Im Sundern 88, 48431 Rhei…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292 eingetragenen ATR Innenausbau GmbH, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Im Sundern 88, 48431 Rheine
ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden, § 59 InsO.
An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher, zur neuen Verwalterin bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Entlassung des Insolvenzverwalter/Treuhänders bzw. Treuhänders in der Restschuldbefreiungsphase steht dem Insolvenzverwalter/Treuhänder bzw. Treuhänder in der Restschuldbefreiungsphase das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 59 Abs. 2 Satz InsO, 292 Abs. 3 S. 2. InsO, § 313 Abs. 1 S. 3 InsO a.F., § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Soweit mit dem Beschluss auch gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 26/23
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292 eingetragenen ATR Innenausbau GmbH, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Sandkampstr. 120, 48432 R…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13292 eingetragenen ATR Innenausbau GmbH, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Sandkampstr. 120, 48432 Rheine
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 12 bis 21 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
78 IN 26/23
Amtsgericht Münster, 29.08.2024
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