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Insolvenzprofil
Atrienses UG (haftungsbeschränkt) i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32690
EUID
DET3403V.HRB32690
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 69/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Liquidator Wolfgang Herbert Buheitel
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
12.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atrienses UG (haftungsbeschränkt) i.L. ist am 12.08.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde somit nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr. einlegen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung. Zudem kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes binnen sechs Monaten nach Rechtskraft Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 69/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atrienses UG (haftungsbeschränkt) i.L., Hambacher Str. 32, 67434 Neustadt (AG Zweibrücken, HRB 32690), vertr. d.: Wolfgang Herbert Buheitel, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worde…
1 IN 69/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atrienses UG (haftungsbeschränkt) i.L., Hambacher Str. 32, 67434 Neustadt (AG Zweibrücken, HRB 32690), vertr. d.: Wolfgang Herbert Buheitel, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 12.08.2026
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