Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATS - Textilrecycling GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 31137
EUID
DET3403V.HRB31137
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 102/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
Telefon
0681/5881670
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.10.2025 , 12:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
23.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Sammlung, Sortierung, Behandlung sowie An- und Verkauf von Altkleidern und Altschuhen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie Im- und Export von Altkleidern und Altschuhen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATS - Textilrecycling GmbH wurde zunächst im Antragsverfahren vorläufig gestaltet. Am 21.10.2025 hat das Amtsgericht Zweibrücken die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind seither nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Später, am 23.12.2025, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 102/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATS - Textilrecycling GmbH, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31137), vertr. d.: 1. Anna Waltraud Reichardt, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl, (Geschäftsführerin), 2. Christian Dücker, Herrmann-Böttger-Weg 1, 57076 Siegen, (Geschäftsfüh…
1 IN 102/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATS - Textilrecycling GmbH, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31137), vertr. d.: 1. Anna Waltraud Reichardt, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl, (Geschäftsführerin), 2. Christian Dücker, Herrmann-Böttger-Weg 1, 57076 Siegen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Zweibrücken, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 102/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATS - Textilrecycling GmbH, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31137), vertr. d.: 1. Anna Waltraud Reichardt, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl, (Geschäftsführerin), 2. Christian Dücker, Herrmann-Böttger-Weg 1, 57076 Siegen, (Gesch…
1 IN 102/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATS - Textilrecycling GmbH, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31137), vertr. d.: 1. Anna Waltraud Reichardt, Daimlerstraße 21, 66849 Landstuhl, (Geschäftsführerin), 2. Christian Dücker, Herrmann-Böttger-Weg 1, 57076 Siegen, (Geschäftsführer), ist am 21.10.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Tel.: 0681/5881670, Fax: 0681/5881679, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 21.10.2025
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