Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Anja Persicke und Olaf Grundstedt, ist am 07.08.2025 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH ist am 18.11.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Goth bestellt. Das Verfahren ist am 07.08.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH ist am 18.11.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Goth bestellt. Das Verfahren ist am 07.08.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 566/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH, Am Pferdemarkt 9 k, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 201142), vertr. d.: 1. Anja Persicke, Walsroder Str. 228, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Olaf Grundstedt, Walsroder Str. 228, 30853 Langenh…
906 IN 566/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH, Am Pferdemarkt 9 k, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 201142), vertr. d.: 1. Anja Persicke, Walsroder Str. 228, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Olaf Grundstedt, Walsroder Str. 228, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.08.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.08.2025
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906 IN 566/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH, Am Pferdemarkt 9 k, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 201142), vertr. d.: 1. Olaf Grundstedt, (Geschäftsführer), 2. Anja Persicke, (Geschäftsführerin), ist am 18.11.2024 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermö…
906 IN 566/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATS Umwelttechnik GmbH, Am Pferdemarkt 9 k, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 201142), vertr. d.: 1. Olaf Grundstedt, (Geschäftsführer), 2. Anja Persicke, (Geschäftsführerin), ist am 18.11.2024 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 123105-0, Fax: 0511 123105-99, Internet: www.insotreu.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 18.11.2024
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