Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Attention Media Agency GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 209149
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB209149
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36a IN 4947/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.06.2026
Widerspruchsfrist
22.07.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
23.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Attention Media Agency GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 24.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 22.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Attention Media Agency GmbH mit Sitz in Berlin (HRB 209149) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung der bis zum 24.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Attention Media Agency GmbH mit Sitz in Berlin (HRB 209149) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung der bis zum 24.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 22.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 354.567,75 EUR steht ein Betrag von 64.795,29 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten sowie der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters. Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 07.05.2026 die Regelvergütung nebst einem Zuschlag von 50 % für den Mehraufwand sowie Auslagen in Höhe von 152.978,10 Euro nebst Umsatzsteuer beantragt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 23.11.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4947/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.06.2026 nachträglich angemelde…
36a IN 4947/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44-53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4947/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 354.567,75 …
36a IN 4947/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 354.567,75 EUR steht ein Betrag von 64.795,29 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4947/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO ein…
36a IN 4947/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 07.05.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV nebst einem Zuschlag gem. § 3 InsVV i.H.v. insgesamt 50 % für den Mehraufwand aufgrund des obstruktiven Schuldnerverhaltens, der Ermittlung und Durchsetzung von umfangreichen Anfechtungsansprüchen und dem überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand aufgrund der Forderungsanmeldungen und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 152.978,10 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 354.567,75 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 64.795,29 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
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