Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATW Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Haynstraße 33, 20249 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 144188
EUID
DEK1101.HRB144188
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 341/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau
Adresse
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.10.2025 , 13:21 Uhr
Eröffnung
16.12.2025 , 13:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.02.2026
Einsicht in Forderungstabelle
23.02.2026
Prüfungstermin
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATW Abwicklungsgesellschaft mbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 13.10.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau erfolgt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin (außer bei unbeweglichen Gegenständen) sind untersagt. Das Insolvenzverfahren ist am 16.12.2025 um 13:59 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.03.2026. Die Anmeldung der Forderungen sowie die Einsicht in die Tabelle mit den Forderungen sind ab dem 23.0elle Februar 2026 bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 341/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144188 eingetragenen ATW Abwicklungsgesellschaft mbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Haynstraße 33, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Moritz Manfred Michael S…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 341/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144188 eingetragenen ATW Abwicklungsgesellschaft mbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Haynstraße 33, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Moritz Manfred Michael Schwencke und Herrn Fabian Floto
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.
wird wegen Überschuldung heute, am 16.12.2025, um 13:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 341/25
Amtsgericht Hamburg, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 341/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144188 eingetragenen ATW Abwicklungsgesellschaft mbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Haynstraße 33, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführe…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 341/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144188 eingetragenen ATW Abwicklungsgesellschaft mbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Haynstraße 33, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Moritz Manfred Michael Schwencke und Herrn Fabian Floto
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.
ist am 13.10.2025, um 13:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 341/25
Amtsgericht Hamburg, 13.10.2025
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