Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15562
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AUDAX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Recklinghäuser Str. 119, 45721 Haltern
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15562
EUID
DER2507.HRB15562
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 133/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.01.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.01.2025
Prüfungstermin
18.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung von Werkzeugen, Signalen und deren Aufbau und Sicherung von Baustellen, sowie alle Geschäfte, die in wirtschaftlichem Zusammenhang damit stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AUDAX GmbH ist anhängig. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist am 10.01.2025 bzw. am 15.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15562 eingetragenen AUDAX GmbH, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Woelk, Recklinghäuserstr. …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15562 eingetragenen AUDAX GmbH, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Woelk, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 133/23
Amtsgericht Essen, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15562 eingetragenen AUDAX GmbH, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Woelk, Recklinghäuserstr. …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15562 eingetragenen AUDAX GmbH, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Woelk, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See
ist am 15.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
162 IN 133/23
Amtsgericht Essen, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15562 eingetragenen AUDAX GmbH, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Woelk, Recklinghäuserstr. …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15562 eingetragenen AUDAX GmbH, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Woelk, Recklinghäuserstr. 119, 45721 Haltern am See
ist am 10.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
162 IN 133/23
Amtsgericht Essen, 14.01.2025
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