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Insolvenzprofil
Auerswald GmbH & Co. Kommanditgesellschaft vertreten durch die Auerswald Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und diese Vertreten durch die GF Gerhard Auerswald und Christian Auerswald
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 13289
EUID
DEP1103.HRA13289
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 201/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
20.07.2026
Widerspruchsfrist
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auerswald GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, vertreten durch die Auerswald Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Auerswald und Christian Auerswald, werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 20.07.2026. Die Frist für den Widerspruch gegen diese Forderungen endet ebenfalls am 20.07.2026. Zudem sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 201/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auerswald GmbH & Co. Kommanditgesellschaft vertr. d. die Auerswald Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und diese vertr. d. die GF Gerhard Auerswald und Christian Auerswald, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRA 1328…
273 IN 201/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auerswald GmbH & Co. Kommanditgesellschaft vertr. d. die Auerswald Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und diese vertr. d. die GF Gerhard Auerswald und Christian Auerswald, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRA 13289), vertr. d.: 1. Gerhard Auerswald, (Geschäftsführer), 2. Christian Auerswald, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 20.07.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 20.07.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 04.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 201/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auerswald GmbH & Co. Kommanditgesellschaft vertr. d. die Auerswald Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und diese vertr. d. die GF Gerhard Auerswald und Christian Auerswald, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRA 1328…
273 IN 201/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auerswald GmbH & Co. Kommanditgesellschaft vertr. d. die Auerswald Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und diese vertr. d. die GF Gerhard Auerswald und Christian Auerswald, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRA 13289), vertr. d.: 1. Gerhard Auerswald, (Geschäftsführer), 2. Christian Auerswald, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.05.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 12.06.2026
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