Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aug. Detombay-Stahlbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Lengenfelder Straße 31, 08107 Kirchberg
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 4080
EUID
DEU1206.HRB4080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
13 IN 1233/16
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Klaus Horst
Rolle
Geschäftsführer (vertretungsberechtigt)
Adresse
Lengenfelder Straße 31, 08107 Kirchberg
Termine & Fristen
Beschlussfassung
06.08.2026
Schlusstermin
06.10.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Bau und die Herstellung von Stahlkonstruktionen, Rohrleitungen und Behältern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aug. Detombay-Stahlbau GmbH ist im Stadium der Schlussverteilung. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 06.08.2026 die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde ein mündliches Verfahren angeordnet. Dieser Termin ist auf Dienstag, den 06.10.2026 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Amtsgerichts Chemnitz angesetzt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 294.162,38 EUR zu berücksichtigen, wovon eine Masse von ca. 144.582,30 EUR zur Verfügung steht. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung sowie das Verteilungsverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 1233/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aug. Detombay-Stahlbau GmbH, vertr. d. d. GF Klaus Horst Lengenfelder Straße 31, 08107 Kirchberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 4080
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Horst
ergeht am 06.08.2026 nachf…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 1233/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aug. Detombay-Stahlbau GmbH, vertr. d. d. GF Klaus Horst Lengenfelder Straße 31, 08107 Kirchberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 4080
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Horst
ergeht am 06.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Für den Schlusstermin wird das mündliche Verfahren angeordnet.
3. Schlusstermin gemäß § 197 InsO zur
|Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
|Erhebung von Einwänden gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 06.10.2026
10:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 294.162,38 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 144.582,30 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, der Vergütungsantrag und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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