Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
August Homilius Möbeltransporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 2252
EUID
DEP1103.HRB2252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 13/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA
Adresse
Steintorwall 17, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/6950997-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.06.2026
Aufhebung
16.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der August Homilius Möbeltransporte GmbH ist am 02.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit Beschluss vom 16.06.2026 ist die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 2ng InsO wieder aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 272 IN 13/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der August Homilius Möbeltransporte GmbH, Liebigstraße 5, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2252), vertr. d.: Stephen Sykes, Peine, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antra…
Az.: 272 IN 13/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der August Homilius Möbeltransporte GmbH, Liebigstraße 5, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2252), vertr. d.: Stephen Sykes, Peine, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0, Fax: 0531/6950997-9 bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der August Homilius Möbeltransporte GmbH, Liebigstraße 5, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2252), vertr. d.: Stephen Sykes, Peine, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 02.06.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen …
272 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der August Homilius Möbeltransporte GmbH, Liebigstraße 5, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2252), vertr. d.: Stephen Sykes, Peine, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 02.06.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Amtsgericht Braunschweig, 16.06.2026
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