Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
August Küpper GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 17399
EUID
DER1608.HRB17399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 383/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis
Adresse
Gasstraße 10-18, 42657 Solingen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, die Bearbeitung, der Handel mit und der Vertrieb von Metallen, Metallerzeugnissen, Kunststoffen und ähnlichen Werkstoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der August Küpper GmbH ist ein Insolvenzplan vom 22.06.2023 zur Anwendung gekommen. Nach Anzeige des Insolvenverzwalters belaufen sich die Forderungen der im Verteilungsverzeichnis berücksichtigten Gläubiger auf 24.214.654,35 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 3.874.344,66 EUR zur Verfügung, was einer Barquote von 16,0 % entspricht. Im Rahmen des Verfahrens wurden zudem die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Vergütung des Sachwalters festgesetzt. Ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 20.02.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
soll eine Abschlagsverteilung gem. § 195 InsO nach den Regeln des Insolvenzplans vom 22.06.2023 stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der im Verteilungsverzeichnis berücksichtigten Insolvenzgläubiger 24.214.654,35 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.874.344,66 EUR zur Verfügung. Die quotenberechtigten Insolvenzgläubiger erhalten die Barquote in Höhe von 16,0 %.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXX €
Zwischensumme XXXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXXX € XXXX €
Endbetrag XXXX €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 30.08.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Bei einer regulären Beendigung beträgt die Masse geschätzt XXXX €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 643 Gläubigern auf 13.900,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren (Erarbeitung eines Liquidationsinsolvenzplans/ Abrechnung der Fortführungsvereinbarung/ Abrechnung Poolvereinbarung/ Zusammenarbeit mit einem Gläubigerausschuss/ arbeitsrechtliche Tätigkeiten) ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 250 % und damit auf den Betrag von XXXX € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.06.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen
werden die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXX €
Zwischensumme XXXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXXX € XXXX €
Endbetrag XXXX €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.08.2017 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 600,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse XXXX €.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach XXXX EUR.
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung (Unternehmensfortführung/begleitende Bemühungen zur übertragenden Sanierung/Konzernstrukturen und interner Leistungsaustausch/ Prüfung und Auswertung der Verträge über den Kauf der Küpper-Zelter-Gruppe durch den Amtek-Konzern/Zusammenarbeit mit dem eingesetzten Gläubigerausschuss/ Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen/ Besonders hohe Anzahl an Gläubigern, bzw. Forderungsprüfungen/ Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten bei rechtlich und tatsächlich komplexen Verhältnissen/ Degressionsausgleich)ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf 600 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen und damit auf den Betrag von 1.803.043,38 € festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.06.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen in Höhe von XXXX € festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Grege…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 383/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 01.06.2026
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