Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Augustin, Laura
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRA 208568
EUID
DEP3313.HRA208568
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 273/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Brinkschröder, Braksiek und Rochel
Kanzlei
Rechtsanwälte Brinkschröder, Braksiek und Rochel
Adresse
Nikolaiort 5 a, 49074 Osnabrück
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
31.03.2025
Bekanntmachung
01.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Laura Augustin, ehemals Inhaberin der Firma La Photovoltaik Laura Augustin e. K., wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 273/24 geführt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist die Kanzlei Rechtsanwälte Brinkschröder, Braksiek und Rochel in Osnabrück. Am 31.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung wurde am 01.04.2025 vom Amtsgericht Bielefeld veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 273/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Laura Augustin, geboren am 22.02.1988, Lübbecker Str. 44, 32584 Löhne, ehemals selbständig handelnd als Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRA 208568 eingetragenen Firma La Photovoltaik…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 273/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Laura Augustin, geboren am 22.02.1988, Lübbecker Str. 44, 32584 Löhne, ehemals selbständig handelnd als Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRA 208568 eingetragenen Firma La Photovoltaik Laura Augustin e. K.
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Brinkschröder, Braksiek und Rochel, Nikolaiort 5 a, 49074 Osnabrück,
ist am 31.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 273/24
Amtsgericht Bielefeld, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 273/24
Über das Vermögen
der Frau Laura Augustin, geboren am 22.02.1988, Lübbecker Str. 44, 32584 Löhne, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRA 208568 eingetragenen Firma La Photovoltaik Laura Augustin e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute,…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 273/24
Über das Vermögen
der Frau Laura Augustin, geboren am 22.02.1988, Lübbecker Str. 44, 32584 Löhne, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRA 208568 eingetragenen Firma La Photovoltaik Laura Augustin e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 26.08.2024, um 18:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Streuerstrafstat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 273/24
Bielefeld, 26.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 273/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Laura Augustin, Lübbecker Str. 44, 32584 Löhne, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRA 208568 eingetragenen Firma La Photovoltaik Laura Augustin e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsa…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 273/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Laura Augustin, Lübbecker Str. 44, 32584 Löhne, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRA 208568 eingetragenen Firma La Photovoltaik Laura Augustin e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkschröder, Braksiek und Rochel, Nikolaiort 5 a, 49074 Osnabrück
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 273/24
Amtsgericht Bielefeld, 26.08.2024
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