Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
aura and soul GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lindenstraße 2, 31867 Pohle
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201516
EUID
DEP2106.HRB201516
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 29/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.08.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
02.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Sendezeit, Produktion, Werbung sowie Fremdartikel für einen TV-Sender.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger ist bestellt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 19.08.2025 bestimmt wurde. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Insolvenzforderungen wurden in Höhe von 194.574,99 EUR zur Tabelle festgestellt. Das Verfahren ist mit der Schlussverteilung abgeschlossen. Der verfügbare Massebestand betrug 2.343,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH (HRB 201516, Amtsgericht Stadthagen), ehemals Lindenstr. 2, 31867 Pohle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Manuela Lenz, Bornstr. 7, 12163 Berlin, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträ…
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH (HRB 201516, Amtsgericht Stadthagen), ehemals Lindenstr. 2, 31867 Pohle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Manuela Lenz, Bornstr. 7, 12163 Berlin, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 2.343,74, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten. Insolvenzforderungen wurden in Höhe von € 194.574,99 zur Tabelle festgestellt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg unter der Geschäftsnummer 47 IN 29/21 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bückeburg, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.06.2026…
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 7.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt wor…
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für 40 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses anteilig der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Die anteilige Entnahme begründet sich in § 207 InsO.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 2.343,74 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um 1.120,00 EUR zu erhöhen, da vorliegend 40 Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 20 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festges…
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Erhöhung für 40 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses anteilig der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die anteilige Entnahme begründet sich in § 207 InsO.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um EUR zu erhöhen, da 40 Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeo…
47 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aura and soul GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG Stadthagen, HRB 201516), vertr. d.: Kerstin Manuela Lenz, Lindenstraße 2, 31867 Pohle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 26.06.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.