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Insolvenzprofil
Care Intensiv 24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201901
EUID
DEP2106.HRB201901
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 49/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger
Termine & Fristen
Prüfungstermin
26.05.2026
Schlusstermin
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, mit Sitz in Rinteln, ist der Insolvenzverwalter Jens Rüdiger bestellt. Das Verfahren hat bereits wesentliche Schritte durchlaufen: Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen wurde für den 26.05.2026 bestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Masse für die Schlussverteilung zur Verfügung steht. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.439,40 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten), während die festgestellten Insolvenzforderungen eine Höhe von 68.947,44 EUR erreichen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden. Der Schlusstermin für das Verfahren ist auf den 20.07.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidun…
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger fes…
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um -5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 23.383,85 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Aufgrund der Synergieeffekte durch die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ist ein Abschlag in Höhe von 5 % vorzunehmen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 59,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 17 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüd…
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Erhöhung für Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stic…
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) ggf. Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der
Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH (HRB 201901, Amtsgericht Stadthagen), Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebest…
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH (HRB 201901, Amtsgericht Stadthagen), Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 21.439,40 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten. Insolvenzforderungen wurden in Höhe von € 68.947,44 zur Tabelle festgestellt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg unter der Geschäftsnummer 47 IN 49/22 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bückeburg, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 19.09.2025
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