Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aurum Automaten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 6415
EUID
DEP1103.HRB6415
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/22 a
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.05.2026
Forderungsanmeldefrist
13.05.2026
Schlusstermin
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Aufstellung und der Betrieb von Automaten alter Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aurum Automaten GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit dem Stichtag 13.05.2026 geprüft; die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen diese Forderungen endet am 13.05.2026. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung sind festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 67.624,35 EUR, wobei die Insolvenzmasse 65.124,18 EUR und die erstattete Vorsteuer 2.500,17 EUR beträgt. Zustellungskosten in Höhe von 108,50 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt. Ein Schlusstermin ist für den 24.07.2026 angesetzt, über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu entscheiden. Einwendungen gegen die Schlussrechnung sind bis zum 24.07.2026 schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 180/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aurum Automaten GmbH, Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 6415), vertr. d.: 1. Matthias Schell, (Geschäftsführer), 2. Thomas Heck, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Sti…
274 IN 180/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aurum Automaten GmbH, Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 6415), vertr. d.: 1. Matthias Schell, (Geschäftsführer), 2. Thomas Heck, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 13.05.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 13.05.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 14.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 180/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aurum Automaten GmbH, Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 6415), vertr. d.: 1. Matthias Schell, (Geschäftsführer), 2. Thomas Heck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung f…
274 IN 180/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aurum Automaten GmbH, Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 6415), vertr. d.: 1. Matthias Schell, (Geschäftsführer), 2. Thomas Heck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 65.124,18 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.500,17 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 67.624,35 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 108,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 31 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 26.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 180/22 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Aurum Automaten GmbH, Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 6415), vertr. d.: 1. Matthias Schell, (Geschäftsführer), 2. Thomas Heck, (Geschäftsführer), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 24.07.2026 statt über:
a) Abnahme …
274 IN 180/22 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Aurum Automaten GmbH, Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 6415), vertr. d.: 1. Matthias Schell, (Geschäftsführer), 2. Thomas Heck, (Geschäftsführer), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 24.07.2026 statt über:
a) Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse
d) ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Einwendungen können schriftlich bis zum 24.07.2026 erhoben werden.
Die Schlussrechnung liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
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Braunschweig, 26.05.2026
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