Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autarkiekonzepte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 40719
EUID
DEU1308.HRB40719
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 976/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Krönert
Adresse
Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig
Telefon
0341 231780
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2024
Frist für Anträge und Widersprüche
10.10.2024
Masseunzulänglichkeit angezeigt
24.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Verkauf von Photovoltaikanlagen und sämtliche damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH mit Sitz in Leipzig ist eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat durch Beschluss vom 28.05.2024 die Eröffnung des Verfahrens beschlossen und gleichzeitig vorläufige Maßnahmen angeordnet. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, ebenfalls mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen. Ausgenommen von der einstweiligen Einstellung sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.01.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH in Leipzig ist am 01.08.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Krönert bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 10.09.2024. A…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH in Leipzig ist am 01.08.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Krönert bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 10.09.2024. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche sind bis zum 10.10.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Am 24.01.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 976/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH, Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40719
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Gerhardt
- wurde durch Beschluss vom 28.05.2024 ent…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 976/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH, Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40719
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Gerhardt
- wurde durch Beschluss vom 28.05.2024 entschieden:
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 976/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH, Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40719
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Gerhardt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.01.20…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 976/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH, Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40719
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Gerhardt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.01.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 976/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autarkiekonzepte GmbH
Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Gerhardt
(Amtsgericht Leipzig HRB 40719)
wird heute, am 01.08.2024, um 10.00 Uhr das Insolvenzv…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 976/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autarkiekonzepte GmbH
Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Gerhardt
(Amtsgericht Leipzig HRB 40719)
wird heute, am 01.08.2024, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Krönert, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig.
Tel. 0341 231780, Fax 0341 231782 22, email christian.kroenert@voigtsalus.de
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.09.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO, - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO, - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO, - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, , - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Anhörung über - die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und - den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 10.10.2024
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbe-kanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung wer-den einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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