Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autarkstrom erneuerbare Energien Dresden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Königsbrücker Landstr. 79, 01109 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 43830
EUID
DEU1104.HRB43830
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/557 IN 254/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Beck
Adresse
Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden
Telefon
0351 26441100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.03.2025 , 13:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.05.2025
Frist für Anträge und Stellungnahmen
26.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Planung, Installation, Wartung, Begutachtung von Energiesystemen, Photovoltaikanlagen, Solarstromspeichern, Infrarotheizungen, alternativen Heizsystemen, Ladestationen für Elektromobilität für Privathaushalte und Gewerbebetriebe; Beratung zu Förderprogrammen im Bereich der erneuerbaren Energien; Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen von Energiesystemen, Wartung von Photovoltaikanlagen mit und ohne Energiespeichersystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkstrom erneuerbare Energien Dresden GmbH ist am 26.03.2025 um 13:35 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Beck bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 26.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 26.06.2025 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 254/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkstrom erneuerbare Energien Dresden GmbH, Königsbrücker Landstraße 79, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43830
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Fritsch
- wurde am 26.03.2025 um 1…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 254/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkstrom erneuerbare Energien Dresden GmbH, Königsbrücker Landstraße 79, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43830
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Fritsch
- wurde am 26.03.2025 um 13:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax: 0351 26441101 Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 26.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 26.06.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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