Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autismus Chemnitz e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz VR 485
EUID
DEU1206.VR485
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
321 IN 951/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Herzig
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
09.07.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Autismus Chemnitz e.V. wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 321 IN 951/23 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister VR 485 eingetragen und wird durch den Vorstand sowie Geschäftsführer vertreten. Am 07.06.2024 erging eine Entscheidung des Gerichts, wonach die Gläubigerversammlung am 09.07.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Chemnitz stattfindet. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über den vom Insolvenzverwalter, Herrn RA Dr. Herzig, mit der SFZ Förderzentrum gGmbH am 05. Juni 2024 beurkundeten Unternehmenskaufvertrag gemäß § 160 InsO. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 951/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Autismus Chemnitz e.V., Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus Stadlerstraße 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 485
vertreten durch den Vorstand Bernd Rost
vertreten durch den V…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 951/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Autismus Chemnitz e.V., Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus Stadlerstraße 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 485
vertreten durch den Vorstand Bernd Rost
vertreten durch den Vorstand Veronika Kühne
vertreten durch den Vorstand Jens Martin
vertreten durch den Vorstand Olga Ponomaróva
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Bergmann
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Weise
ergeht am 07.06.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum: Dienstag, 09.07.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem vom Insolvenzverwalter, Herrn RA Dr. Herzig, mit der SFZ Förderzentrum gGmbH am 05. Juni 2024 beurkundeten Unternehmenskaufvertrag gem. § 160 InsO zu.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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