Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei ein Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 11.08.2025 festgelegt wurde. Für die Schlussverteilung war ein Betrag in Höhe von 88.426,74 € verfügbar, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen beliefen sich auf 5.527,86 €. Zuvor waren Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Anmeldung bis zum 12.05.2025 aufgefordert worden, wobei ein Prüfungstermin für den 10.06.2025 bestimmt war. Zudem wurde eine Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor …
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 02.01.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Geschäftsführers und der unzureichender Buchführungsunterlagen sowie der Wahrnehmung steuerlicher Belange.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ …
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeich…
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 88.426,74 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 5.527,86 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 15/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), ist am 18.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteil…
59 IN 15/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), ist am 18.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs…
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de, Internet: www.luppe-rothe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeld…
59 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Bernt und Liebert UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 16, 06686 Lützen (AG Stendal, HRB 15627), vertr. d.: Sebastian Liebert, Martzschstraße 78, 06686 Lützen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.02.2025
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