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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Müller Nachfolger Christoph Granrath GmbH ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig. Im Verfahren war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Die Festsetzung der Beträge unterliegt gemäß § 64 Abs. 2 InsO keiner Veröffentlichungspflicht. Nach Abschluss der Verwaltungstätigkeiten hat der Insolvenzverwalter eine Schlussrechnung vorgelegt. Der Massebetrag beträgt nach dieser Schlussrechnung 17.831,72 €. Die Berechnung der Vergütung erfolgte gemäß den §§ 10, 11, 13 sowie 1 bis 3 der Insolvenzvergiütungsverordnung (InsVV). Der vollständige Beschluss zur Festsetzung kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
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