Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Auto Perfekt KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Urbacher Straße 9 a, 53842 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRA 5893
EUID
DER3208.HRA5893
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
95 IN 41/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Fahnster
Adresse
Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
10.10.2019
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
15.11.2019
Beschlussverkündung
27.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Perfekt KG, eingetragene Kommanditgesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5893, eröffnet. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Knud Purs. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Jens Fahnster, festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.10.2019 bis zum 15.11.2019 ausgeübt. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß den §§ 11, 10, 3 und 63 InsO sowie §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV. Der Beschluss wurde am 27.04.2026 verkündet. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5893 eingetragenen Auto Perfekt KG, Urbacher Str. 9 a, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Knud Pursch, Oberkasseler St…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5893 eingetragenen Auto Perfekt KG, Urbacher Str. 9 a, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Knud Pursch, Oberkasseler Str. 18, 53639 Königswinter
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Fahnster, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.10.2019 bis zum 15.11.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.09.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
95 IN 41/19
Amtsgericht Bonn, 27.04.2026
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