Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Auto Pries KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 202392
EUID
DEP1103.HRA202392
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 9/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.03.2024 , 11:40 Uhr
Eröffnung
17.06.2024 , 14:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.08.2024
Prüfungstermin
17.09.2024
Gläubigerversammlung
21.01.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 08.03.2024 ist über das Vermögen der Auto Pries KG in Weyhausen die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Gehlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 17.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 17.08.2024. Der Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen entspricht dem Prüfungstermin und ist auf den 17.09.2024 festgelegt. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 25 IN 58/24 verbunden, wobei 25 IN 9/24 führt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Pries KG in Weyhausen ist am 17.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 08.03.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Gehlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Gehlen auch als endgültig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Pries KG in Weyhausen ist am 17.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 08.03.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Gehlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Gehlen auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für das schriftliche Verfahren entspricht dem Prüfungstermin am 17.09.2024. Das ursprünglich schriftlich geführte Verfahren wurde für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den mündlichen Weg umgestellt. Diese Versammlung ist für den 21.01.2025 angesetzt und dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zugunsten von Herrn Marlon Pries. Das Verfahren wird mit dem weiteren Verfahren 25 IN 58/24 verbunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto Pries KG, Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen, vertreten durch Lion Pries, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 08.03.2024 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antrag…
25 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto Pries KG, Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen, vertreten durch Lion Pries, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 08.03.2024 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen, Willmer Köster Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Str. 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 08.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 9/24: Über das Vermögen der Auto Pries KG, Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 202392), vertr. d.: Lion Pries, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 17.06.2024 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Willmer Köster Re…
25 IN 9/24: Über das Vermögen der Auto Pries KG, Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 202392), vertr. d.: Lion Pries, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 17.06.2024 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Willmer Köster Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Str. 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.08.2024 anzumelden;
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 207 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 25 IN 58/24 verbunden. Das Verfahren 25 IN 9/24 führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Pries KG, Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 202392), vertr. d.: Lion Pries, Neue Straße 29, 38554 Weyhausen, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonder…
25 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Pries KG, Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 202392), vertr. d.: Lion Pries, Neue Straße 29, 38554 Weyhausen, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Dienstag, den 21.01.2025, um 11:00 Uhr, Amtsgericht Wolfsburg, Saal A
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- der Zustimmung zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages vom 12.11.2024 (Notar Dr. Markus Urban, Hannover, UVZ Nr. 508/2024 Ur) über die Übertragung des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Weyhausen, Blatt 1385, Flur 2, Flurstücke 153/76 und 298/1, des Amtsgerichts Wolfsburg von der Auto Pries KG auf Herrn Marlon Pries
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.01.2025
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