Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 16, 65582 Diez
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 21338
EUID
DET2214V.HRA21338
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 91/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Theile
Adresse
Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn
Telefon
06431 77990-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.05.2025 , 15:00 Uhr
Anordnung Verfügungsverbot
28.05.2025 , 09:45 Uhr
Eröffnung
27.06.2025 , 12:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2025
Prüfungstermin
22.09.2025
Besondere Gläubigerversammlung
24.11.2025
Prüfungstermin (nachträglich)
07.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG ist am 27.06.2025 eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 22.05.2025 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Peter Theile zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 28.05.2025 folgte ein allgemeines Verfügungsverbot. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Peter Theile. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief am 29.08.2025 ab. Der Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen war der 22.09.2025; der ursprüngliche Berichts- und Prüfungstermin wurde aufgehoben. Ein weiterer Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO) ist der 24.11.2025. Dabei soll ein Vergleich über die Zahlung von 45.000,00 Euro genehmigt werden. Ein weiterer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wird auf den 07.05.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 91/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. …
14 IN 91/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Vadim Krüger, Bitzenweg 34, 56077 Koblenz, (Kommanditist), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 91/25 : Über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Vadim Krüger, 563…
14 IN 91/25 : Über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Vadim Krüger, 56368 Katzenelnbogen, (Kommanditist), ist am 27.06.2025 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431 77990-0, Fax: 06431 77990-35, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.09.2025.
Der vor dem Insolvenzgericht anberaumte Termin am Montag, 22.09.2025, 09:00 Uhr, Saal 115 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird aufgehoben.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.09.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 27.06.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 91/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), …
14 IN 91/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Vadim Krüger, 56368 Katzenelnbogen, (Kommanditist), ist am 28.05.2025 um 09.45 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 28.05.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 91/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), …
14 IN 91/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338), vertr. d.: 1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Vadim Krüger, 56368 Katzenelnbogen, (Kommanditist), ist am 22.05.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431 77990-0, Fax: 06431 77990-35, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 22.05.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Montabaur
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
14 IN 91/25
04.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG
Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338)
vertreten durch:
1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße …
Amtsgericht Montabaur
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
14 IN 91/25
04.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG
Industriestraße 16, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 21338)
vertreten durch:
1. Krüger's CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH Herr Vadim Krüger, Industriestraße 16, 65582 Diez, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Vadim Krüger, 56368 Katzenelnbogen, (Kommanditist),
wird Stichtag, der einer besonderen Gläubigerversammlung entspricht, bestimmt auf den
24.11.2025
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar: in dem Termin soll der am 3. November 2025 zwischen der Insolvenzmasse der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG und den Kommanditisten Irina Kolosov und Andrej Termer geschlossene Vergleich über die Zahlung von € 45.000,00 gemäß § 160 Abs. 2 Ziffer 3 InsO genehmigt werden. Einwände müssen vor dem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Die vollständige Begründung für die vergleichsweise Regelung ist aktenkundig und kann sowohl bei dem Insolvenzgericht als auch bei dem Insolvenzverwalter vorher angefordert oder eingesehen werden.
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