Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biogas Westerwald GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 21266
EUID
DET2214V.HRA21266
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 199/12
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
WP, StB, Dipl.-Kfm. Frank Mößle
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
08.08.2017
Antrag Vergütungsfestsetzung
02.04.2026
Bekanntmachung
20.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Westerwald GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter WP, StB, Dipl.-Kfm. Frank Mößle hat am 02.04.2026 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung gestellt. Das Amtsgericht Montabaur hat mit Beschluss vom 08.08.2017 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die durch diesen Beschluss angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 199/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Westerwald GmbH & Co. KG, Auf der Heide 1, 56244 Ettinghausen (AG Montabaur, HRA 21266), vertr. d.: 1. in-Trust Beteiligungs GmbH (jetzt: Biogas Westerwald Verwaltungs GmbH) pers. haft. Ges. d. Fa., Biogas Westerwald GmbH & Co. KG, Alberstraße 2, 9304…
14 IN 199/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Westerwald GmbH & Co. KG, Auf der Heide 1, 56244 Ettinghausen (AG Montabaur, HRA 21266), vertr. d.: 1. in-Trust Beteiligungs GmbH (jetzt: Biogas Westerwald Verwaltungs GmbH) pers. haft. Ges. d. Fa., Biogas Westerwald GmbH & Co. KG, Alberstraße 2, 93047 Regensburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Kinitz als GF. d. Fa. in-Trust Beteiligungs GmbH, (jetzt: Biogas Westerwald Verwaltungs GmbH), Hölderlinstraße 25, 93138 Lappersdorf, (Geschäftsführer), 1.2. Johannes Schwarz als GF. d. Fa. in-Trust Beteiligungs GmbH, (jetzt: Biogas Westerwald Verwaltungs GmbH), Wilhelm-Liebel-Weg 3, 93051 Regensburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters WP, StB, Dipl.-Kfm. Frank Mößle für die durch Beschluss vom 08.08.2017 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 20.04.2026
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