Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autogalerie Lemke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202097
EUID
DEP1103.HRB202097
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
32 IN 32/13
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Anja Karow
Adresse
Ostpreußenweg 22 A, 38704 Liebenburg
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
04.07.2025
Schriftsatz Vergütungsantrag
20.02.2026
Bekanntmachung Festsetzung
26.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autogalerie Lemke GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Anja Karow, hat mit Schriftsatz vom 20.02.2026 die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für die durch Beschluss vom 04.07.2025 angeordnete Nachtragsverteilung beantragt. Das Amtsgericht Goslar hat die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO als nicht veröffentlichungspflichtig eingestuft. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festgesetzt, die Auslagen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 32/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autogalerie Lemke GmbH, Vienenburger Str. 12, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202097), vertr. d.: Detlef Lemke, Ostpreußenweg 22 A, 38704 Liebenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow für die …
32 IN 32/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autogalerie Lemke GmbH, Vienenburger Str. 12, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202097), vertr. d.: Detlef Lemke, Ostpreußenweg 22 A, 38704 Liebenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow für die durch Beschluss vom 04.07.2025 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.02.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 26.05.2026
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