Vorläufiges Insolvenzverfahren Niedersachsen HRB 208633

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Insolvenzprofil

Autohandel Kästorf GmbH vertr. d. d. GF

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hauptstraße 29 a, 38518 Gifhorn
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 208633
EUID
DEP2408.HRB208633

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 50/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel

Termine & Fristen

Antrag auf Vergütungsfestsetzung
18.03.2026
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
25.03.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
13.05.2026

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben einer Kfz-Werkstatt und von Kfz-Handel

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohandel Kästorf GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Gifhorn am 13.05.2026 die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, festgesetzt. Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen wurde mit Schriftsatz vom 18.03.2026 gestellt. Als Berechnungsmasse wurde ein Betrag von 744.778,55 EUR zugrunde gelegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung. Zudem wurden Erhöhungen um insgesamt 40 % gewährt, die sich aus 25 % für die Betriebsfortführung und 20 % für Sanierungsbemühungen zusammensetzten, wobei der Insolvenzverwalter die Zuschläge auf 40 % reduziert hatte. Der Zuschlag für die Betriebsfortführung wurde unter Berücksichtigung eines Überschusses von 52.624,07 EUR angepasst, was zu einer effektiven Quote von 22,25 % für diese Tätigkeit führte. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Eine frühere Bekanntmachung vom 25.03.2026 hatte die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag innerhalb von zwei Wochen aufgefordert.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

35 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohandel Kästorf GmbH vertr. d. d. GF, Hauptstraße 29 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 208633), vertr. d.: Stefanie Meyer, Edderwiesen 12, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

35 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohandel Kästorf GmbH vertr. d. d. GF, Hauptstraße 29 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 208633), vertr. d.: Stefanie Meyer, Edderwiesen 12, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwal…

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