Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 705897
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Autohaus Am Airpark GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 705897
EUID
DEB8535.HRB705897
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 354/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Dennig & Kollegen
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte Dennig & Kollegen Partnerschaft mbB
Adresse
Kriegsstraße 246, 76135 Karlsruhe
Termine & Fristen
Aufhebung
06.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Am Airpark GmbH mit Sitz in 77836 Rheinmünster, vertreten durch den Geschäftsführer Nedzad Kahriman, ist beim Amtsgericht Baden-Baden anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 705897 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Dennig & Kollegen Partnerschaft mbB aus Karlsruhe tätig. Das Gericht hat den Schlusstermin abgehalten und die Schlussverteilung vollzogen. Infolgedessen ist das Insolvenzverfahren im schriftlichen Verfahren aufgehoben. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung beim Amtsgericht Baden-Baden eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Erinnerung ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll einzureichen; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Für bestimmte Berufsgruppen ist die elektronische Einreichung vorgeschrieben, sofern technisch möglich. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 11 IN 354/13. Die Entscheidung ist am 06.10.2026 ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 354/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Am Airpark GmbH, Airport Boulevard B210, 77836 Rheinmünster, vertreten durch den Geschäftsführer Nedzad Kahriman
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705897
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
11 IN 354/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Am Airpark GmbH, Airport Boulevard B210, 77836 Rheinmünster, vertreten durch den Geschäftsführer Nedzad Kahriman
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705897
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dennig & Kollegen Partnerschaft mbB, Kriegsstraße 246, 76135 Karlsruhe
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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