Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Bahlmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Im Krug 7, 99734 Nordhausen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 509553
EUID
DEY1206.HRB509553
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano
Adresse
Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Termine & Fristen
Stellungnahme zum Vergütungsantrag
17.07.2026
Einstellungstermin
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit allen erlaubnisfreien Waren, insbesondere mit Kraftfahrzeugen; Reparatur von Kraftfahrzeugen; Betrieb einer Tankstelle; alle mit dem vorstehend aufgeführten Unternehmensgegenständen verbundenen Hilfs- und Nebengeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bahlmann GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei eine Berechnungsgrundlage von 205.763,99 EUR zugrunde liegt. Gläubiger können bis zum 17.07.2026 schriftlich Stellung nehmen. Zudem wird ein Einstellungstermin nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sind bis einschließlich 12.08.2026 bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Verfügbar sind 11.376,61 € Verteilungsmasse, während 16.605,18 € Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bahlmann GmbH ist anhängig. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcello Di Stefano wurde geprüft und die Festsetzung seiner Vergütung sowie der zu erstattenden Auslagen durch das Amtsgericht Mühlhausen beschlossen. Die Berechnungsgrundlage für…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bahlmann GmbH ist anhängig. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcello Di Stefano wurde geprüft und die Festsetzung seiner Vergütung sowie der zu erstattenden Auslagen durch das Amtsgericht Mühlhausen beschlossen. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 205.763,99 EUR. Es ist vorgesehen, das Verfahren einzustellen. Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17.07.2026 Stellung zum Vergütungsantrag zu nehmen. Ein Einstellungstermin nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist für den 12.08.2026 angesetzt. Bis zu diesem Termin können Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung erhoben werden. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 11.376,61 EUR bei Masseverbindlichkeiten in Höhe von 16.605,18 EUR; eine Zahlung an Insolvenzgläubiger erfolgt nicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bahlmann GmbH, Im Krug 7, 99734 Nordhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Bahlmann, verstorben am 14.03.2022
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 509553
- Schuldnerin -
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beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner …
IN 1/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bahlmann GmbH, Im Krug 7, 99734 Nordhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Bahlmann, verstorben am 14.03.2022
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 509553
- Schuldnerin -
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beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung zuzüglich Auslagen. Der Vergütungsberechnung lag eine Berechnungsgrundlage von 205.763,99 EUR zugrunde.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag bis 17.07.2026 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bahlmann GmbH, Im Krug 7, 99734 Nordhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Bahlmann, verstorben am 14.03.2022
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 509553
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO …
IN 1/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bahlmann GmbH, Im Krug 7, 99734 Nordhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Bahlmann, verstorben am 14.03.2022
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 509553
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mühlhausen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 11.376,61 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 16.605,18 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bahlmann GmbH, Im Krug 7, 99734 Nordhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Bahlmann, verstorben am 14.03.2022
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 509553
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolv…
IN 1/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bahlmann GmbH, Im Krug 7, 99734 Nordhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Bahlmann, verstorben am 14.03.2022
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 509553
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 205.763,99 EUR auszugehen.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung , welche allerdings gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV auf 50 % der nach § 171 Abs. 1 InsO ermittelten Feststellungskosten und somit auf 9.597,23 EUR zu begrenzen war.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung , welche allerdings gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV auf 50 % der nach § 171 Abs. 1 InsO ermittelten Feststellungskosten und somit auf BETRAG EUR zu begrenzen war.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 36.750,71 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 36.750,71 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für die Übertragung des Uustellwesens waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 30.07.2026
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