c) Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Betreiben einer Raparaturwerkstatt und Pannenhilfe, Vermietung von Fahrzeugen sowie alle dazugehörigen Hilfsgeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bauer GmbH ist am 06.03.2024 um 11:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andrè Müller bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 06.06.2024 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Ein Berichtstermin ist nicht angesetzt worden. Später wurde für den 28.08.2025 ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung bestimmt, auf dessen Tagesordnung die Zustimmung zu einem Vergleich der Insolvenzmasse mit Herrn Steve Bauer über die Abgeltung von Ansprüchen aus Geschäftsleiterhaftung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bauer GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 193 b, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7796
vertreten durch den Gesellschafter Steve Bauer
ergeht am 06.03.2024 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bauer GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 193 b, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7796
vertreten durch den Gesellschafter Steve Bauer
ergeht am 06.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen u.a.) wird am 06.03.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andrè Müller
c/o insa/res Müller - Hahn lnsolvenzverwaltung GbR
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444390
Telefax: 0371 4443911
Email geschäftlich: info-ch@insares.de
Website: www.insares.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.04.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.06.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bauer GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 193 b, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7796
vertreten durch den Gesellschafter Steve Bauer
ergeht am 13.08.2025 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Bauer GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 193 b, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7796
vertreten durch den Gesellschafter Steve Bauer
ergeht am 13.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum: Donnerstag, 28.08.2025
Uhrzeit: 09:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zu einem Vergleich der Insolvenzmasse mit Herrn Steve Bauer über die Abgeltung der gegen ihn gerichteten Ansprüche aus Geschäftsleiterhaftung
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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