Verkauf von fabrikneuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Vermittlung von Kraftfahrzeugverkäufen, Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte, Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen und Vermietung von Garagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Cöster GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, hat beantragt, ihre Vergütung und Auslagen festsetzen zu lassen. Das Insolvenzgericht Kassel hat den Antrag stattgegeben und die Vergütung auf Basis von 10,77 Stunden bei einem Stundensatz von 150,00 Euro sowie der Umsatzsteuer nach § 7 InsVV festgesetzt. Der festgesetzte Betrag darf der Insolvenzmasse entnommen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 09.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen; andernfalls gelten diese als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Cöster GmbH ist eröffnet. Die Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren wird überwiegend im schriftlichen Verfahren durchgeführt, für die besondere Gläubigerversammlung wurde jedoch das mündliche Verfahren angeordnet. Die Vergü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Cöster GmbH ist eröffnet. Die Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren wird überwiegend im schriftlichen Verfahren durchgeführt, für die besondere Gläubigerversammlung wurde jedoch das mündliche Verfahren angeordnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden; ihr wird gestattet, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Für Personalangelegenheiten, Gläubigerausschuss, Sanierungsbemühungen und Betriebsfortführung wurde ein Zuschlag von insgesamt 127 % als angemessen anerkannt. Die Teilungsmasse belief sich auf 1.523.360,05 EUR. Es wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 09.07.2025 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen eingehen. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 11.02.2025 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Genehmigung zum Verkauf einer Immobilie in Kassel, zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 82/23. In dem Insolvenzverfahren Autohaus Cöster GmbH, Holländische Str. 100, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, Geschäftsführer d. Autohaus Cöster GmbH, sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der Inso…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 82/23. In dem Insolvenzverfahren Autohaus Cöster GmbH, Holländische Str. 100, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, Geschäftsführer d. Autohaus Cöster GmbH, sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Herr Timo Weber hat mit Schreiben vom 23.05.24 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Der Festsetzung liegen 10,77 Stunden zugrunde
Der Anspruch der Gläubigerausschussmitglieder auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 73 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach dem JVEG.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach einem Stundensatz von 150,00 Euro und nach Anhörung der Insolvenzverwalterin für angemessen und gerechtfertigt,
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 08.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 82/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Str. 75, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, Geschäftsführer d. Autohaus Cöster GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren ang…
666 IN 82/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Str. 75, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, Geschäftsführer d. Autohaus Cöster GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 09.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 82/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Str. 75, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, Geschäftsführer d. Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Straße 75, 34225 Baunatal, ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mü…
666 IN 82/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Str. 75, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, Geschäftsführer d. Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Straße 75, 34225 Baunatal, ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 11.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung zum
- Verkauf der Immobilie Holländische Straße 100, Grundbuch von Kassel Blatt 14840, Flur 13, Flurstücke 17/12, 17/23 und 18/2, zu einem Kaufpreis von 1.000.000,00 €,
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 82/23. In dem Insolvenzverfahren Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Str. 75, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, GF Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Straße 75, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des …
Geschäfts-Nr.: 666 IN 82/23. In dem Insolvenzverfahren Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Str. 75, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 2431), vertr. d.: Otto Cöster, GF Autohaus Cöster GmbH, Wilhelmshöher Straße 75, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 04.07.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 1.523.360,05 EUR. Betriebsfortführung uns Absonderungsrechte wurden berücksichtigt. Der Berechnung der Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Der beantragte und festgesetzte Zuschlag für Personalangelegenheiten, Gläubigerausschuss, Sanierungsbemühungen und Betriebsfortführung von insgesamt 127 % ist angemessen und gerechtfertigt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 , 11der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 08.08.2024.
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